Wir starten mit Transparenz

Gesetzliche Erstinformation

Honorarberatung

0% Komissionen 0% Kick backs

Mitteilungspflicht des Honorarberaters gemäß §12 Abs.1 Finanzanlagenvermittler- verordnung FinVermV.

Honorarberater sind gegenüber Interessenten verpflichtet folgende Informationen zur Verfügung zu stellen. Auf die ausshliessliche Vergütung durch den Kunden und das Annahmenverbot von Zuwendungen Dritter hingewiesen. Dies soll die Unabhänigikeit der Beratung von finanziellen Interessen und den Nutzen für den Kunden sicherstellen.

Wir sind bereit

Und Sie ?

Honorarberatung, die exklusive Kunden Vermögens Verwaltung