Wir starten mit Transparenz
Gesetzliche Erstinformation
Honorarberatung
0% Komissionen 0% Kick backs
Mitteilungspflicht des Honorarberaters gemäß §12 Abs.1 Finanzanlagenvermittler- verordnung FinVermV.
Honorarberater sind gegenüber Interessenten verpflichtet folgende Informationen zur Verfügung zu stellen. Auf die ausshliessliche Vergütung durch den Kunden und das Annahmenverbot von Zuwendungen Dritter hingewiesen. Dies soll die Unabhänigikeit der Beratung von finanziellen Interessen und den Nutzen für den Kunden sicherstellen.
Wir sind bereit
Und Sie ?
Honorarberatung, die exklusive Kunden Vermögens Verwaltung